Datenschutz

Hinweisgeberschutz

Wir übernehmen Verantwortung für Ihren Datenschutz. Bestellen Sie uns als externen Datenschutzbeauftragten in Ihrem Unternehmen.

Wir unterstützen Verantwortliche. Wir beraten Geschäftsführer und Vorstände und begleiten Ihren Datenschutzbeauftragten bei der Erfüllung der gesetzlichen Pflichten und der Kommunikation mit den Behörden und Betroffenen.

Wir unterstützen Sie mit einer umfangreichen Muster-Dokumentation und einem bewährten System zur Schritt-für-Schritt Einführung notwendiger Regularien und Prozesse.

Ihr Wettbewerbsvorteil durch unseren professionellen Datenschutz. Fragen zum Hinweisgeberschutz? Hier klicken!

Datenschutz Audit:

Ermittlung des Ist-Standes
Planung der nächsten Schritte

Datenschutz Verletzung:

Risikoeinschätzung des Vorfalls
Dokumentation
Kommunikation mit der Behörde und den Betroffenen
Beratung zu Prozessänderungen

Datenschutz Auskunft und Löschung:

Einschätzung und Beantwortung von Auskunfts- und Löschungsanfragen Betroffener

Datenschutzkonformer Außenauftritt:

Website (Datenschutzerklärung, Cookie-Bar)
Informationspflichten nach Art. 13, 14 DSGVO
Beschilderung und Informationspflichten bei Videoüberwachung

Datenschutzmanagementsystem und Dokumentation:

  • Erfüllung der Dokumentationspflichten
  • Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
  • Datenschutz-Folgenabschätzung
  • Risikoermittlung
  • Sicherheit der Verarbeitung
  • Unternehmensrichtlinie Datenschutz
  • Löschkonzepte; Zugriffskonzepte
  • TOM - technisch-organisatorische Maßnahmen
  • Mitarbeiterdatenschutz und Kundendatenschutz:
  • Verpflichtungserklärung
  • Mitarbeiterinformationen und Unterweisung
  • Einwilligungen; Richtlinien zu Passwörtern
  • Home/Mobile-Office; Internet- und E-Mailnutzung
  • Betriebsvereinbarungen
  • Erfüllung von Informationspflichten gegenüber Kunden
  • rechtskonformer Newsletterversand

Datenschutz

Hinweisgeberschutz

Wir übernehmen Verantwortung zum Hinweisgeberschutz. Bestellen Sie uns als Whistleblowing-Beauftragten (Ombudsperson) zur Besetzung der internen Hinweisgeberstelle in Ihrem Unternehmen.

Wir sind fachkundig. Das Gesetz verlangt eine Besetzung der internen Meldestelle mit einer fachkundigen Person.

Wir unterstützen Verantwortliche. Wir beraten Geschäftsführer und Vorstände und begleiten die interne Hinweisgeberstelle bei der Einführung eines Hinweisgebersystems und Erfüllung der gesetzlichen Pflichten.

Wir unterstützen Sie mit einem umfangreichen Leitfaden zur Einführung eines Hinweisgebersystems, Schulungen für Mitarbeitende und einer umfangreichen Softwarelösung, die alle gesetzlichen Anforderungen des HinSchG abbildet.

Ihr Wettbewerbsvorteil durch unseren professionellen Hinweisgeberschutz. Fragen zum Datenschutz? Hier klicken!

HinSchG Prozesseinführung:

  • Wer zählt als Beschäftigter
  • Ermittlung des Ist-Standes
  • Eigene oder gemeinsame Stelle
  • Digitales System oder „Bordmittel“
  • Meldekanäle definieren
  • Anonyme Meldungen
  • Abstimmung mit dem Betriebsrat | der Mitarbeitervertretung
  • Einbindung des Datenschutzbeauftragten

HinSchG interne Meldestelle:

  • Ombudsperson
  • Fachkunde
  • Risikoeinschätzung des Vorfalls
  • Dokumentation des Vorfalls
  • Kommunikation mit der Behörde und den Betroffenen
  • Veranlassung von Folgemaßnahmen
  • Beratung zu Prozessänderungen

HinSchG und Datenschutz:

  • Aufnahme in das Verarbeitungsverzeichnis
  • Technischer Datenschutz
  • Betroffenenrechte
  • Dokumentation und Speicherung
  • Auftragsverarbeitung

HinSchG Anforderungen:

  • Verschiedene Meldekanäle
  • Gute Gründe für anonymen Kanal
  • Reaktionspflichten der Meldestelle
  • Dokumentationspflichten
  • Revisionssicherheit
  • Speicherdauer

Datenschutz Metropol

Die Datenschutz-Metropol GmbH steht ihren Mandanten und Mandantinnen bereits seit 2014 im Datenschutzrecht beratend zu Seite. Auf Grundlage einer an der Praxis orientierten umfangreichen Musterdokumentation können wir für jedes Unternehmen zeitnah und (Kosten-)effizient ein Datenschutzmanagementsystem einführen.

Der auf Datenschutzrecht sowie gewerblichen Rechtsschutz spezialisierte Anwalt Bertold Frick sowie der im Datenschutzrecht promovierte Wirtschaftsjurist Dr. Thomas Janicki verfolgen lösungsorientierte Beratungsansätze und erarbeiten praxisnahe, handhabbare Lösungsvorschläge. Im Rahmen einer persönlichen Beratung und enger Zusammenarbeit mit Ihrem Team werden durch die DATENSCHUTZ-METROPOL die bestmöglichen Nutzungs- und Schutzkonzepte für Ihr Unternehmen erstellt.

Seit 2023 besteht die Pflicht für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden zur Einrichtung einer internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden müssen eine eigene Stelle einrichten, Unternehmen mit weniger Mitarbeitenden können eine gemeinsame Stelle einrichten.

Die betrauten Personen müssen nach dem Gesetz die nötige Fachkunde besitzen.

Wir stehen Ihnen als fachkundige Ombudsstelle zur Verfügung und unterstützen bei der Einrichtung eines Hinweisgeberschutzsystems. Aufgrund unserer Fachkunde können wir schnell und zuverlässig einordnen, ob eine Meldung unter das Gesetz fällt und welche Folgemaßnahmen zu ergreifen sind.

Deshalb: Datenschutz in der Metropol Region durch DATENSCHUTZ-METROPOL

Unsere Leistungen im Detail

Die DATENSCHUTZ-METROPOL GmbH berät Sie zu allen Themen in Bezug auf Datenschutz & Hinweisgeberschutz

Leistungen zum Datenschutz:

  • Stellung eines externen Datenschutzbeauftragten
  • Bedarfsanalyse im Unternehmen
  • Beratung der Geschäftsführung
  • Coaching des internen Datenschutzbeauftragten
  • Datenschutz in der Außendarstellung: im Internet und Onlineshop
  • Cookies, Webanalyse, Tracking und Tracing
  • Newsletterversand | Werbung
  • Datenschutz und Social Media
  • Arbeitnehmerdatenschutz, Betriebsvereinbarungen
  • Mitarbeiterschulungen
  • Einwilligungserklärungen
  • Richtlinien und Vertragsklauseln
  • Videoüberwachung
  • Auftragsdatenverarbeitung
  • Übermittlung von Daten ins Ausland
  • Cloud Computing und Datenschutz

Leistungen zum Hinweisgeberschutz:

  • Stellung einer externen Ombudsperson
  • Fachkunde i.S. des Gesetzes
  • Beratung zur Einführung eines Hinweisgebersystems im Unternehmen
  • Umfangreiche Softwarelösung
  • Betreiben der vorgeschriebenen bzw. vereinbarten Meldekanäle;
  • Bereithalten von Informationen für Beschäftigte, § 13 Abs. 2 HinSchG;
  • Wahrung der Vertraulichkeit der Identität
  • Entgegennahme von Hinweisen
  • Bestätigung des Eingangs einer Meldung spätestens nach 7 Tagen
  • Erste Prüfung des Verstoßes
  • Fachliche, insbesondere juristische Einschätzung der Meldung
  • Empfehlung zu den zu ergreifenden Maßnahmen
  • Ergreifen angemessener Folgemaßnahmen nach § 18 HinSchG
  • Rückmeldung an die hinweisgebende Person innerhalb von drei Monaten
  • Dokumentation aller eingehenden Meldungen in dauerhaft abrufbarer Weise
  • Speicherung der Dokumentation für drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens

Unser Leitfaden für die Einrichtung eines Hinweisgebersystems: PDF ansehen

Daten schützen – fachkundig, rechtskonform und praxisorientiert.

Hinweisgeberschutz – den Menschen und das Anliegen ernst nehmen.

Verantwortung abgeben?
Kein Problem, wir übernehmen für Sie!

Das Unternehmen und unser Team

Umfangreiche Beratung zu allen datenschutzrechtlichen Themen bilden dabei den Schwerpunkt der Leistung. Die auf Datenschutzrecht sowie gewerblichen Rechtsschutz spezialisierten Anwälte verfolgen lösungsorientierte Beratungsansätze und erarbeiten praxisnahe Lösungsvorschläge: für den Erfolg Ihres Unternehmens.

Bei der Erstellung von Datennutzungskonzepten steht jeweils die Umsetzbarkeit für Ihr Unternehmen im Vordergrund. Durch langjährige Erfahrung in der juristischen Beratung haben die Anwälte eine hohe Expertise erlangt. Im Rahmen einer persönlichen Beratung und enger Zusammenarbeit mit Ihrem Team werden durch die DATENSCHUTZ-METROPOL die bestmöglichen Nutzungs- und Schutzkonzepte für Ihr Unternehmen erstellt.

Das Team besteht aus Rechtsanwalt Bertold Frick, Wirtschaftsjurist Dr. iur. Thomas Janicki und einem guten Netzwerk an IT-Partnern.

Bertold Frick
Dr. Thomas Janicki

Die DATENSCHUTZ-METROPOL GmbH arbeitet unter dem Motto „Daten-schützen-Werte“.

Bei unserer Arbeit stehen uns leistungsfähige Kooperationspartner zur Verfügung:

der Anwalt Dr. Benno Barnitzke LL.M. (zertifizierter Datenschutzbeauftragter – TÜV Nord) von der Kanzlei Göhmann
Herr Dietmar Niehaus von der Best Carrier GmbH
Herr Patrik Mytanz von der newport it GmbH & Co. KG

Kontakt

DATENSCHUTZ-METROPOL GmbH
Baumwollbörse
Wachtstraße 17-24
28195 Bremen

E-Mail: datenschutz@datenschutz-metropol.de
Tel: +49 (0) 421 33 953-50
Fax: +49 (0) 421 33 953-55
Geschäftsführer: Bertold Frick

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